Anerkennung
Anerkennungen
Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 17. März 2011 um 14:46 Uhr
Anerkennung von Prüfungen?
Laut § 78 (1) Universitätsgesetz 2002 sind positiv beurteilte Prüfungen auf Antrag des ordentlichen Studierenden anzuerkennen, wenn sie den im Studienplan vorgesehenen Prüfungen entsprechen, d.h. diesen gleichwertig sind. Eine Gleichwertigkeit liegt vor, wenn die Prüfungen inhaltlich ausreichend übereinstimmen und diese den selben Umfang haben (entweder Semesterstunden oder ECTS-Anrechnungspunkte stimmen überein).
Prüfungen können anerkannt werden, wenn sie an einer der im Folgenden genannten Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:
• anerkannte in- oder ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung
• berufsbildende höhere Schule
• Höhere Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung
• Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert
• Lehrgang universitären Charakters
Wenn Kurse am WIFI, der Wirtschaftskammer, der Volkshochschule oder an anderen ähnlichen Einrichtungen abgelegt wurden, dann werden diese nicht anerkannt. Hierbei handelt es sich nämlich um keine der oben genannten Bildungseinrichtungen. Lediglich, wenn an diesen Institutionen ein Fachhochschulstudiengang oder ein Lehrgang universitären Charakters besucht wurde, kommt eine Anerkennung in Frage.
Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten?
Die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten wird im § 85 Universitätsgesetz 2002 geregelt. Prinzipiell können an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung positiv beurteilte Diplom- bzw. Masterarbeiten auf das gewählte Studium anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie in einem für das Studium relevanten Bereich verfasst wurden und einem Fach des jeweiligen Studiums zuordenbar sind.
Anerkennung von Bachelorarbeiten?
Die Anerkennung von Bachelorarbeiten ist im Universitätsgesetz 2002 nicht geregelt und somit nicht möglich - d.h. auch wenn z.B. im Bachelorstudium Petroleum Engineering im Fachbereich Reservoir eine Bachelorarbeit verfasst wurde, kann diese nicht auf das Bachelorstudium Geologie anerkannt werden.
Ist die Anerkennung einer anerkannten Prüfung möglich?
Die Anerkennung einer bereits anerkannten Prüfung ist in der Regel nicht möglich. Beim Anerkennungsantrag ist daher auch immer das Ursprungszeugnis beizulegen.
Wie funktioniert eine Anerkennung ?
Für eine Anerkennung ist ein Antrag auf Anerkennung in der Abteilung Studien- und Lehrgänge (2. Stock) abzugeben. Dort erhältst du die Formulare und auch nähere Infos zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen.



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