Versicherungen
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 27. März 2011 um 21:20 Uhr Geschrieben von: Administrator Sonntag, den 27. März 2011 um 20:57 Uhr
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie sich Studierende während ihrem Studium versichern lassen können.
- Studentische Selbstversicherung
- Allgemeine Selbstversicherung
- Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- Mitversicherung bei den Eltern
- Mitversicherung beim Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
Studentische Selbstversicherung | Voraussetzungen:
- jährliches Einkommen ist nicht höher als € 8.000,-
- noch kein Studium beendet (Ausnahme: Doktoratsstudium)
- Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester + 4 Semester nicht überschritten
- max. 2 Studienwechsel, spätestens nach dem jeweils zweiten rückgemeldeten Semester (= 2 Semester) der vorherigen Studienrichtung möglich (spätestens in der Meldefrist des 3. Semesters)
- ordentlicher Wohnsitz in Österreich
Kosten: € 23,84/Monat
Zur Antragstellung notwendig:
- Formular für die studentische Selbstversicherung
- alle Studienbuchblätter, die den Studienfortlauf belegen
- Fortsetzungsbestätigung des laufenden Semesters
- Meldezettel
Allgemeine Selbstversicherung
Voraussetzung für die Beantragung der allgemeinen Selbstversicherung ist ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich. Die Höhe der Beitragszahlungen beginnt für jeden bei € 341,92/Monat, dabei ist es sehr wichtig, dass du den Antrag auf Herabsetzung aufgrund der Sozialen Lage ausfüllst dort wird dann eine Beitragshöhe für dich ermittelt, aber du zahlst sicher den Mindestbetrag von € 83,40/Monat.
Zur Antragstellung notwendig sind
- Formular für die allgemeine Selbstversicherung und Antrag auf Herabsetzung
- alle Studienbuchblätter, die den Studienfortlauf belegen
- Fortsetzungsbestätigung des laufenden Semesters
- Meldezettel
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung | Voraussetzung:
- Einkommen aus einer oder mehreren Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als € 357,74 im Monat
- Antrag ist bei der Gebietskrankenkassa einzubringen
- Höhe der Beiträge: € 50,48
- Leistungsanspruch beginnt mit Tag nach der Antragsstellung
Vorteile:
- zusätzlich pensionsversichert
- Anspruch auf ANV
- günstiger als allgemeine Selbstversicherung
Mitversicherung bei den Eltern
Damit du diese Form der Versicherung in Anspruchnehmen kannst musst du jünger als 27 Jahre sein.
Nachweise nach dem 1. Abschnitt:
- Leistungsnachweis von 8 Semesterstunden/Studienjahr (adäquat 16 ECTS-Punkte für Bachelorstudierende)
- Fortsetzungsbestätigung
- Vorlage 1. Diplomprüfungszeugnis bzw. Nachweis über positive Absolvierung des 1. Abschnittes
Nachweise nach dem 2. Abschnitt:
- Fortsetzungsbestätigung
Wichtig: Es gibt keine Semesterzählung
Wichtig: Die Fortsetzungsbestätigung wird von den Gebietskrankenkassen nicht eingefordert. Wer diese nicht hinschickt verliert den Versicherungsschutz!!!
Verlängerungsgründe der Anspruchsdauer:
- Krankheit von mindestens 3 Monaten
- Auslandsemester von mindestens 3 Monate
- Geburt und Pflege eines Kindes
- uinabwendbares Ereignis
Ist man nach Ende des Studiums völlig erwerbslos (=Null Einkommen) kann man sich noch max. für weitere 24 Monate mitversichern lassen
Mitversicherung beim Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
Den Antrag auf Mitversicherung ist vom Partner/in bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen die Kosten für diese Versicherung betragen 3,4% der Beitragsgrundlage der/des Versicherten.
Voraussetzung:
- Ehepartner ist krankenversichert
- gleiches gilt für die Mitversicherung beim Lebensgefährten bzw. bei der Lebensgefährtin wenn man nachweislich (lt. Meldezettel) seit mind. 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt
Kosten Befreiungsgründe:
- Kindererziehung wenn man sich einmal mindestens 4 Jahre hindurch um die Kindererziehung gekümmert hat
- bei Anspruch auf Pflegegeld (Stufe 4)
- bei Pflege eines erheblich behinderten Menschen (Stufe 4)
- Vorliegen sozialer Schutzbedürftigkeit
- Bezug von Krankengeld, Wochengeld, Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe



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